Allgemein: Gedankenspiele zur Netzzensur

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11.06.2009 12:28, Julian Dasgupta

Gedankenspiele zur Netzzensur

Schon über 116.000 Personen haben sich in einer Petition verewigt, mit der gegen die von der von der Bundesregierung angedachte Internetsperre protestiert werden soll. Neben der zweifelhaften technischen Umsetzung sehen die Initiatoren in dem Vorhaben, Seiten mit Kinderpornografie über die IP-Adressen der jeweiligen Server ausfiltern zu lassen, einen Verstoß gegen Artikel 5 des Grundgesetzes - der Staat baue sich eine Infrastruktur, über die man zukünftig auch schnell beliebige andere Inhalte auf die Schwarze Liste setzen könnte.

Ein solches Gedankenspiel ist den Kollegen von Spiegel Online aufgefallen beim Durchlesen der Antwort des Bundestagsabgeordneten Thomas Strobl (Heilbronn, CDU), der bei Abgeordnetenwatch auf eine Frage eines Nutzer hinsichtlich seiner Meinung zum Thema Gewaltspiele einging.

Natürlich werde nicht jeder Spieler zum Amoklauf, so Strobl, aber "klar" sei auch, "dass die virtuelle Brutalisierung bei vielen jugendlichen Gewalttätern und Amokläufern den Beginn der realen Brutalisierung markiert."

Das Ausüben wirklichkeitsnah dargestellter Tötungshandlungen sei "überaus problematisch", deswegen müsse man durchaus über das von der Innenministerkonferenz vorgeschlagene Herstellungs- und Verbreitungsverbot nachdenken und jenes Ansinnen prüfen. 

"In jedem Fall sollte aber meines Erachtens in der Debatte, welche Maßnahmen zur Gewaltprävention ergriffen werden, die von den Bundesministern von der Leyen und Schäuble vorgeschlagene Sperrung von kinderpornografischen Seiten im Internet mit Blick auf Killerspiele neu diskutiert werden."

Auch müsse man die Arbeitsweise der USK mit Hinblick auf die Alterskennzeichnung von Killerspielen "kritisch hinterfragen".