Allgemein: "Killerspiele": Mehr Verbote gefordert

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01.10.2009 10:49, Michael Krosta

"Killerspiele": Mehr Verbote gefordert

Der Wahlkampf ist zwar vorbei, doch der Umgang mit den so genannten "Killerspielen" ist in Deutschland immer noch ein Thema. So hat eine Komission namens "Expertenkreis Amok", die von der baden-würtembergischen Landesregierung eingesetzt wurde, jüngst ihre Ergebnisse in einem 85-seitigen PDF präsentiert und schildert, welche Konsequenzen man nach dem Amoklauf von Winnenden ziehen sollte, um in Zukunft solche Taten zu verhindern.

Klar, dass dabei neben der Forderung nach mehr Schulpsychologen und einer stärkeren Medienkompetenz auch der Umgang mit Videospielen in den Fokus rückt. Und genau so klar dürfte sein, dass sich die "Experten" für eine Eindämmung der so genannten "Killerspiele" aussprechen. Den Schlüssel dazu sehen sie in der BPjM, deren Kompetenz gegenüber der USK gestärkt werden soll, um Spiele auch nach einer Alterskennzeichnung noch verbieten zu können. Aus diesem Grund empfiehlt die Runde, das Strafgesetzbuch entsprechend abzuändern. Im Originaltext liest sich das dann so:

51. EMPFEHLUNG: INDIZIERUNG UND BESCHLAGNAHME VERSTÄRKEN

Der Fokus sollte auf einer konsequenten Anwendung des Instruments der Indizierung
bzw. einer gesellschaftlichen Diskussion der Kriterien liegen, da Hersteller ein wirtschaftliches Interesse daran haben, dass Spiele auch im deutschen Markt vertrieben werden können.

52. EMPFEHLUNG: VERSTÄRKUNG DES EINFLUSSES DER BPJM PRÜFEN

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat bisher keine Möglichkeit, Titel nachträglich zu indizieren, wenn bereits eine Altersfreigabe durch die USK erteilt wurde. Um sicherzustellen, dass die Indizierungsmöglichkeiten der BPjM verstärkt in die Entscheidungen einfließen, wird empfohlen eine Intensivierung der Zusammenarbeit zu prüfen.
 

Außerdem kommen sie zu folgendem Schluss:

Zurückliegende Amoktaten weisen deutliche Parallelen bei der zeitintensiven Beschäftigung der Täter mit gewaltverherrlichenden Computerspielen auf, die im Einzelfall als digitales Schießtraining genutzt werden können. In der Regel handelt es sich um sog. Ego-Shooter (z. B. Counterstrike), bei denen die Darstellung einer dreidimensionalen frei begehbaren Spielwelt durch die Augen des Spielers erfolgt und eine reale Teilnahme an Kampf- und Tötungshandlungen suggeriert. 

Jetzt liegt es an der Politik zu entscheiden, welche Empfehlungen der Komission umgesetzt werden sollen.