'Scrolls'-Streit: Etappenerfolg für Mojang

Scrolls
18.10.2011 09:59, Julian Dasgupta

'Scrolls'-Streit: Etappenerfolg für Mojang

Seit einiger Zeit befinden sich Zenimax und Mojang im Streit. Der Grund: Bethesdas Mutterkonzern behauptet, die Minecraft-Macher mit dem Namen ihres virtuellen Sammelkarten-Spiels Scrolls gegen 'Elder Scrolls'-Trademark und drohten mit Klage.

Eine Einigung gab es nicht, obwohl die Schweden laut eigenen Angaben angeboten hatten, die Bezeichnung mit einem Untertitel zu versehen und außerdem auf den eigenen Trademark-Anspruch für 'Scrolls' zu verzichten. Gar wie gefordert komplett auf den Begriff zu verzichten, wollte Mojang dann aber doch nicht: Es würde ihm auch nicht in den Sinn kommen, andere Entwickler zu verklagen, die die Begriffe 'mine' oder 'craft' in einem Spielnamen zu verwenden, so Markus Persson, der darauf verwies, dass es da ja bereits einige von Mojang geduldete Minecraft-Klone bzw. vom Spiel inspirierte Produktionen mit gewissen Namensähnlichkeiten gibt.

Einen Mini-Erfolg konnten die Schweden jetzt immerhin feiern: Einer einstweiligen Verfügung, mit der Zenimax erwirken wollte, dass Mojang schon vor dem finalen Gerichtsurteil vorläufig den Namen 'Scrolls' nicht verwenden darf, wurde laut Persson nicht stattgegeben. Zenimax könne jetzt Einspruch gegen die Entscheidung einlegen - momentan sei man aber einfach glücklich.

Eine englische Übersetzung des Urteils ist bei den Kollegen von Gamasutra zu finden. Es gebe signifikante Unterschiede zwischen beiden Spielen und ihren Vertriebskanälen, heißt es da u.a. mit Verweis darauf, dass Scrolls nur über Mojangs eigenen Webseiten verkauft wird. Es gebe allerdings durchaus auch Ähnlichkeiten aufgrund des Fantasy-Szenarios und einer gewissen Überschneidung der Zielgruppen der beiden Spiele.

Mojang habe darauf verwiesen, dass der Begriff sehr allgemein, geläufig ist und besonders im Fantasy-Bereich häufig im Titel vorkommt. Das Gericht erachte 'Scrolls' deswegen als allgemein gebräuchlich. 'The Elder Scrolls' setze sich größtenteils nur dann von anderen ab, wenn das komplette Trademark zur Geltung kommt. Die Gefahr, dass beide Spiele bzw. Namen von den Kunden verwechselt werden, sei "relativ gering". Auf Basis der bisherigen Datenlage und Annahmen sei dies keine Trademark-Verletzung.

Zenimax kann innerhalb von drei Wochen Einspruch einlegen. Das eigentliche Hauptverfahren läuft unabhängig davon weiter und kann laut des Dokuments ein Jahr, im Maximalfall gar bis zu zwei Jahre dauern.