Metal Gear Rising: Revengeance: Metal Gear Rising Revengeance: Finale ungeschnittene Freigabe ab 18

Metal Gear Rising: Revengeance
21.01.2013 12:11, Mathias Oertel

Metal Gear Rising Revengeance: Finale ungeschnittene Freigabe ab 18

Es gab lange Ungewissheit, ob Metal Gear Rising Revengeance seinen Weg in die deutschen Händler-Regale in ungeschnittener Form finden würde. Heute gab Konami Entwarnung: Nach zwei negativen Prüfungen hat die USK im so genannten Apellationsverfahren dem Titel die Freigabe "Ab 18" erteilt, so dass der Titel planmäßig am 21. Februar erscheinen kann.

Das Apellationsverfahren wird eingesetzt, wenn nach Beschlussfassung eine "Oberste Landesjugendbehörde sowie die in der USK beteiligten Verbände im Einvernehmen mit dem Antragsteller (...) nach Abschluss des Berufungsverfahrens eine erneute Prüfung verlangen"  (Paragraph 15, Abs. 1 der USK Grundsätze). 
Die Entscheidung für die Freigabe in diesem Verfahren birgt einen weiteren Vorteil: "Nach der Entscheidung über die Appellation oder Ablauf der Fristen ist eine weitere Appellation nicht mehr möglich" (Pararaph 15, Abs. 6). Dementsprechend kann die Action-Kollaboration von  Platinum Games und Kojima Productions auch nicht mehr indiziert werden.

Entsprechend begeistert zeigt sich Martin Schneider, General Manager von Konami: "Als Anbieter von Unterhaltungssoftware nehmen wir den Jugendschutz sehr ernst, freuen uns aber gleichermaßen, dass wir erwachsenen Konsumenten ein ungeschnittenes Spielerlebnis anbieten können. Durch die ungeschnittene Version mit dem 18-er Prüfsiegel ist Metal Gear Rising auch in Deutschland ein schnittiger Titel."