Steam - Reaktion auf die Abmahnung

Steam
30.01.2013 20:27, Marcel Kleffmann

Steam - Reaktion auf die Abmahnung

Im September 2012 hatte der vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) Valve Software abgemahnt, u.a. weil man zur Zustimmung zu den Steam-AGBs mehr oder weniger genötigt werde - erst nach dem Akzeptieren der Änderungen der AGBs lässt sich der Steam-Account und die damit verknüpften Spiele weiternutzen (wir berichteten). In diesem Punkt war der vzbv durch das Unterlassungsverfahren erfolgreich. Valve hat sich dazu verpflichtet, "die Nutzung der Steam-Plattform nicht automatisch von der Zustimmung der Spieler in die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen abhängig zu machen. Hier wird Valve ab dem 31.01.2013 andere Mechanismen als das seinerzeit in die Kritik geratene Pop-up-Fenster einführen."

Außerdem hatte der vzbv kritisiert, dass Spiele nicht weiterverkauft werden können. In diesem Punkt bleibt Valve allerdings hartnäckig, weswegen erneut Klage eingereicht wurde. In der Mitteilung heißt es: "Keine Einigung konnte im Hinblick auf die Koppelung eines Spiels an die Online-Plattform Steam und die Nichtübertragbarkeit des Spieleraccounts auf Dritte erzielt werden. Valve hält nach wie vor an seinem Geschäftsmodell fest und verbietet in seinen Nutzungsbedingungen die Übertragung des Accounts an Dritte. (...) In diesem Zusammenhang spielt es also auch keine Rolle, ob der Verbraucher ein Spiel auf einem Datenträger oder per Download kauft - er kann es faktisch nicht weiterverkaufen. Der vzbv hat aus diesem Grund im Januar 2013 Klage gegen den Spielehersteller Valve eingereicht, um zu erreichen, dass Verbraucher gebrauchte Online-Spiele tatsächlich weiterverkaufen dürfen."

"Nach Auffassung des vzbv höhlt Valve durch das Verbot der Weitergabe des Benutzerkontos das vom Verbraucher erworbene eigentumsähnliche Recht unangemessen aus. Zwar entschied der Bundesgerichtshof (BGH) anlässlich einer Klage des vzbv bereits im Jahr 2010, dass es zulässig sei, dass ein für die Nutzung einer Software erforderlicher Spieleraccount nicht übertragbar ist. Durch das Urteil des EuGH , das den Weiterverkauf gebrauchter Software bejaht hat, sieht der vzbv nun einen Ansatz, durch die Gerichte und gegebenenfalls auch den BGH, den Sachverhalt neu beurteilen zu lassen. So würden die Rechte der Verbraucher auch im Online-Gebrauchtspielemarkt gestärkt."