Allgemein: Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-App-Abzocke auf

Allgemein
04.02.2014 09:43, Jan Wöbbeking

Britische Verbraucherschützer stellen Regeln gegen In-App-Abzocke auf

Großbritannien will die Abzocke mit verführerisch werbenden In-App-Käufen in Spielen eindämmen: Wie Spiegel Online berichtet , hat das das britische Amt für Verbraucherschutz und Wettbewerbsaufsicht (OFT) acht Grundregeln ausgearbeitet, an die sich die Entwickler von Free-to-Play-Spielen halten müssen, wenn sie Kunden zum Bezahlen auffordern. Das pdf-Dokument lässt sich hier einsehen .

Die konkreten Prinzipien sollten Spieleanbietern helfen, sich im Rahmen der britischen Gesetze zu bewegen, ohne abstrakte Gesetzespassagen interpretieren zu müssen. Auch Sanktionen seien möglich: Das Amt könne gegen Anbieter ermitteln, die sich nicht an die Grundregeln halten, und bei Verstößen auch Gerichtsverfahren einleiten.

Spiegel Online hat einige der wichtigsten Punkte übersetzt:

  • "Der Anbieter muss deutlich und prominent über die wahren Kosten eines Spiels informieren - und zwar vor dem Download. So sollte zum Beispiel in der Beschreibung stehen: Die ersten zehn Level sind gratis, die nächsten 30 kosten X Euro. Oder (bei einem Pferdesammelspiel): Einzelne Tiere kosten zwischen X und Y Euro, Spieler kaufen am häufigsten das Einhorn für 1,49 britische Pfund.
  • Wenn im Spielverlauf Mitteilungen und Aufforderungen für Käufe werben, muss diese Reklame sich klar vom eigentlichen Spiel unterscheiden. Die Zahlungsaufforderung darf nicht als Teil des Spielverlaufs erscheinen. Eines der konkreten Beispiele der OFT: Ein Hinweis außerhalb des Spielverlaufs a la "Die Mitgliedschaft hat viele Vorteile, hier mehr erfahren" ist in Ordnung. Nicht zulässig ist ein Mini-Spiel um die Mitgliedschaft, an dessen Ende es dann heißt: Jetzt bist du Mitglied (du musst aber noch zahlen).
  • Die Anbieter dürfen Spieler nicht unter Druck setzen, um sie zum Zahlen zu bringen. Formulierungen wie "Füttere deine Möwe mit Eiscreme oder sie ist unglücklich!" sind nicht zulässig. In Ordnung ist für die OFT eine weniger emotionale Aufforderung, die klare Alternativen aufzeigt wie diese: "Deine Möwe ist hungrig! Füttere sie mit Eiscreme oder mit Sardinen, damit sie stark wird. Sardinen kannst du im Spiel einsammeln, es gibt eine Menge davon. Eiscreme ist selten, kann aber für echtes Geld gekauft werden.""

In den USA habe Apple vor kurzem in einem Vergleich Eltern 32,5 Millionen Dollar zurückgezahlt , die Kinder unbeaufsichtigt für In-App-Einkäufe ausgegeben hätten, berichtet das Magazin. In unserem Testbetrieb fiel zuletzt die iOS-Neuauflage von Dungeon Keeper negativ durch In-App-Käufe auf. Dort wirkt sich das Bezahlmodell von Anfang an negativ auf die Spielerfahrung aus, die schon nach dem Tutorial zu Käufen nötigt.