Mortal Kombat X wird offiziell nicht in Deutschland erscheinen

Mortal Kombat X
03.04.2015 17:41, Marcel Kleffmann

Mortal Kombat X wird offiziell nicht in Deutschland erscheinen

In den vergangenen Tagen hat es sich bereits angedeutet, aber nun meldet der Versandhändler Okay Soft in seinem Newsletter, dass Mortal Kombat X (ab 16,99€ bei GP_logo_black_rgb kaufen) offiziell nicht in Deutschland erscheinen wird. Erhältlich sein wird das Spiel offenbar nur mit der PEGI-Alterfreigabe (siehe Amazon ), denn die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK ) hat dem Spiel in Deutschland bisher keine Freigabe erteilt - und bei der exzessiven Gewaltdarstellung ist mit einer "ab 18 Einstufung" auch nicht zu rechnen. Die fehlende Alterseinstufung würde eine Indizierung oder gar die Beschlagnahmung ermöglichen. Bereits zwei Mortal-Kombat-Titel (1997, 2006) befinden sich derzeit auf dem Index und zwei Serien-Ableger wurden in der Vergangenheit beschlagnahmt.

Auch bei Amazon und vor allem bei Steam findet man weitere Hinweise darauf, dass Mortal Kombat X offiziell nicht in Deutschland erscheinen wird. Während der Versandhändler Amazon ausschließlich PEGI-Versionen verkauft, ist es bei der digitalen Vertriebsplattform Steam gar nicht möglich, sich "Mortal Kombat X" mit einer IP-Adresse aus Deutschland im Shop anzeigen zu lassen. Beim direkten Zugriff auf das Spiel erscheint folgende Meldung: "Uups, sorry! (...) Dieses Produkt steht in Ihrem Land derzeit nicht zur Verfügung." Wechselt man hingegen auf eine österreichische IP-Adresse, lässt sich das Spiel plus Season-Pass problemlos öffnen. Der "Steam Database " lässt sich ebenfalls entnehmen, dass länderübergreifendes Handeln und Verschenken nicht funktionieren wird. Von einer möglichen Ländersperre ("Geo-Lock") ist bisher aber nichts zu sehen.

Ein Statement von Publisher Warner Bros. Interactive Entertainment liegt in dem Zusammenhang nicht vor. Auf Nachfrage (Montag) konnte uns das Unternehmen derzeit "keine Auskunft" dazu geben. Ob Warner Bros. eine "angepasste Version" anbieten oder die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) bis zum Verkaufsstart am 14. April noch eine Altersfreigabe erteilen wird, bleibt somit abzuwarten.

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