Oculus Rift: Oculus VR - Rechtsstreit zwischen Oculus VR und Zenimax: Gericht weist Anträge um Einstellung des Verfahrens zurück

Oculus Rift
13.08.2015 04:51, Benjamin Schmädig

Oculus VR - Rechtsstreit zwischen Oculus VR und Zenimax: Gericht weist Anträge um Einstellung des Verfahrens zurück

Der Rechtsstreit zwischen Zenimax, dem Mutterunternehmen von Fallout- und Elder-Scrolls-Entwickler Bethesda, und Oclulus VR, Hersteller des Oculus Rift (ab 0,99€ bei kaufen), wird vor Gericht ausgetragen. Dies hat laut Polygon Richter Jorge A. Solis entschieden, der Anträge zum Aufheben des Verfahrens seitens Oculus-Inhaber Facebook sowie Oculus selbst ablehnte. Im August kommenden Jahres soll die Verhandlung eröffnet werden.

Zenimax wirft dem Rift-Hersteller u.a. vor Programmbausteine veruntreut zu haben: Zenimax hätte selbst jahrelang in den Bereichen Virtual Reality und immersive Technologien geforscht und der ehemalige Leiter des hauseigenen Studios id Software, John Carmack, sei darin involviert gewesen. U.a. durch seinen Wechsel zu Oculus seien Geschäftsgeheimnisse veruntreut worden - ausführliche Informationen dazu in unserer damaligen Berichterstattung.

Oculus hatte sich zunächst in einer öffentlichen Stellungnahme zu den Vorwürfen geäußert (wir berichteten) und anschließend auf dem Rechtsweg um ein Aufheben des Verfahrens gebeten. Eine Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen Zenimax und Oculus-Gründer Palmer Luckey sei in diesem Fall etwa nicht rechtskräftig. Zenimax habe sich zudem nicht ausreichend darum bemüht, seine Geschäftsgeheimnisse als solche zu bewahren und unlautere Bereicherung sei in dem betroffenen Bundesstaat Texas kein Grund ein Verfahren zu eröffnen. Richter Solius wies die Einwände bereits Ende Juli von der Hand.

Am vergangenen Montag wies er schließlich einen Antrag von Facebook zurück mit der Begründung, dass Oculus' Mutterfirma reine Fakten anzweifelte. Deren Richtigkeit müsse jedoch eine Gerichtsverhandlung klären. Hätte Facebook die Rechtsmäßigkeit des Verfahrens in Frage gestellt, wäre eine Einstellung im Vorfeld zumindest möglich gewesen.