id Software: John Carmack schießt zurück und verklagt ZeniMax aufgrund unterlassener Zahlungen beim Aufkauf des Studios id Software

id Software
10.03.2017 15:38, Jan Wöbbeking

id Software: John Carmack schießt zurück und verklagt ZeniMax aufgrund unterlassener Zahlungen beim Aufkauf des Studios id Software

Nach dem Gerichtsurteil in der Klage von ZeniMax gegen den prominenten Oculus-Mitarbeiter John Carmack (nachzulesen hier und hier) gehen die Streitereien zwischen den verfeindeten Parteien in die nächste Runde. Diesmal ist es laut Dallasnews.com John Carmack, der seinerseits eine Klage startet. Der Vorwurf: Sein ehemaliger Arbeitgeber ZeniMax habe ihm 22,5 Millionen Dollar vorenthalten, welche ihm eigentlich noch im Rahmen des Aufkaufs von Entwickler id Software (Doom) zustünden. Im Jahr 2009 wurde das u.a. von Carmack gegründete Studio von ZeniMax übernommen. Eigentlich hätten ihm durch den Deal 45,1 Millionen Dollar oder Unternehmensanteile von entsprechendem Wert zugestanden, so Carmack. Stattdessen habe er seinerzeit aber nur die Hälfte davon in Anteilen erhalten und fordere nun den Rest. Zenimax' Gerichtsverfahren rund um vermeintlichen Diebstahl geistigen Eigentums beim VR-Headset Oculus Rift habe auch als Ablenkungstaktik gedient. "Missgunst ist aber kein triftiger Grund dafür, einen Vertrag zu brechen", führt Carmack aus.

Wie fast immer bei gerichtlichen Zankereien zwischen diesen neuen Erzfeinden folgte natürlich prompt ein Statement von Zenimax, welches die Position des Gegners praktisch als substanzlosen Unsinn darstellt: Eine Sprecherin habe die Behauptungen als "völlig substanzlos" bezeichnet und hinzugefügt, dass ein Gericht bereits eine vorige Klage Carmacks gegen ZeniMax abgewiesen habe: Damals sei behauptet worden, ZeniMax hätte einen Passus im Arbeitsvertrag verletzt: "Es mangelt ihm offensichtlich an Reue, doch trotz seiner vielen erwiesenermaßen treulosen Handlungen und Rechtsverstöße hat sich Herr Carmack dafür entschieden, es noch einmal zu versuchen", so Zenimax' Statement gegenüber der Zeitung.