Friday the 13th: The Game - Altersfreigabe nach Problemen erteilt; erscheint ungeschnitten in Deutschland

Friday the 13th: The Game
07.05.2017 13:31, Marcel Kleffmann

Friday the 13th: The Game - Altersfreigabe nach Problemen erteilt; erscheint ungeschnitten in Deutschland

Aktualisierung vom 09. Mai 2017, 19:25 Uhr:

Das ging schneller als erwartet: Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat Friday the 13th: The Game (ab 29,99€ bei kaufen) auch nach dem Appellationsverfahren die Altersfreigabe "ab 18 Jahren" (USK 18) erteilt. Das Horrorspiel wird somit pünktlich zum weltweiten Verkaufsstart am 26. Mai 2017 in digitaler Form auf PC, PlayStation 4 und Xbox One in Deutschland erhältlich sein - und zwar unzensiert bzw. ungeschnitten.


Ursprüngliche Meldung vom 07. Mai 2017, 15:31 Uhr:

Die Erteilung der Altersfreigabe von Friday the 13th: The Game scheint für Gun Media in Deutschland etwas turbulenter zu sein. In einer Steam-Diskussionsgruppe (via Schnittberichte ) teilte ein Entwickler mit, dass die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) dem Spiel bei der ersten Prüfung keine Altersfreigabe erteilt hat. Gegen dieses Urteil hätten sie Einspruch eingelegt, heißt es. Im darauf folgenden Berufungsverfahren ist dann die provisorische Freigabe "ab 18 Jahren" erteilt worden. Doch am letzten Tag des Entscheidungsprozesses blockierte eine Partie (eine Landesregierung) diese Freigabe, was zur Einleitung des Appellationsverfahrens und der erneuten Prüfung des Titels geführt hat.

Weitere Informationen kann Gun Media zurzeit nicht verraten. Sie hoffen derweil, dass Friday the 13th: The Game die USK-Einstufung "ab 18 Jahren" erhalten wird. Das Verfahren wird allerdings mehr Zeit als geplant in Anspruch nehmen und deswegen sei es unwahrscheinlich, dass das Spiel pünktlich zum weltweiten Verkaufsstart am 26. Mai 2017 in digitaler Form auf PlayStation 4 und Xbox One in Deutschland erhältlich sein wird.

Bei der PEGI (Pan-European Game Information) hat das Spiel die Freigabe "ab 18 Jahren" erhalten, unter anderen wegen "extremer Gewalt", "wiederholten, grundlosen Tötungshandlungen" und "Vulgärsprache".

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