The Long Dark ist nicht mehr auf GeForce Now verfügbar; Entwickler über die problematische Verfügbarkeit

GeForce Now
02.03.2020 13:41, Marcel Kleffmann

The Long Dark ist nicht mehr auf GeForce Now verfügbar; Entwickler über die problematische Verfügbarkeit

Auch The Long Dark von Hinterland Games wird man nicht weiter auf GeForce Now spielen können. Aber im Gegensatz zu Activision Blizzard und Bethesda, die jüngst ihre Spiele von dem Game-Streaming-Dienst von Nvidia entfernt hatten, erklärte Raphael van Lierop (Creative Director) auf Twitter die Hintergründe und seine Sichtweise auf die Situation .

Raphael van Lierop meinte, dass Nvidia nicht um die Erlaubnis gebeten hätte, ob sie das Spiel über ihren Streaming-Dienst zur Verfügung stellen dürfen, weswegen etwaige Beschwerden an Nvidia zu richten seien. "Die Entwickler sollten kontrollieren, wo ihre Spiele angeboten werden", meinte van Lierop. Obwohl Nvidia im Prinzip nur einen "gemieteten Streaming-Server" anbietet, mit dem die eigene Spiele-Bibliothek (wie Steam) benutzt werden kann, ist der Chef-Entwickler der Ansicht, dass die Vorgehensweise von Nvidia beim Übergang in den Live-Betrieb nicht angemessen war. Er sieht das Hauptproblem darin, dass "[...] sie diesen Dienst auf der Grundlage des Zugangs zu einer Bibliothek von Inhalten verkaufen. Wir haben die Wahl, ob wir in dieser Bibliothek sein wollen oder nicht. Unsere Vertriebsvereinbarung besteht mit Valve, nicht mit Nvidia." Als Entschuldigung hätte Nvidia dem Studio eine Grafikkarte angeboten, schob er spöttisch hinterher.

— Raphael van Lierop (@RaphLife) March 1, 2020

— Raphael van Lierop (@RaphLife) March 1, 2020
Zugleich würde dieser Streaming-Dienst weitere Probleme verursachen, wenn Entwickler ihre Spiele auf neuen Plattformen (vor allem Mobile) kommerzialisieren oder Exklusivverträge aushandeln wollen. Hierbei bezog er sich auf eine Aussage des britischen Anwalts Pete Lewin.

‘Play your steam library anywhere’ services are amazing for the consumer. They’re (potentially) terrible for devs.

It kills the ability to commercialise ports for new platforms (partic mobile) or to negotiate exclusivity deals. https://t.co/2zpLXvC60W

— Pete Lewin (@LegalGamerUK) March 1, 2020

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Video: Video-Test

Kommentare
Bachstail

Ansonsten ist das eine nämlich ein kommerzieller Gaming-Streaming-Dienst. Das andere ein PC-Streaming-Dienst.
Was bezogen auf Videospiele keinerlei Unterschied macht, kein Entwickler sollte mir vorschreiben können, wo ich die von mir bereits gekauften Spiele installiere.

vor 4 Jahren
casanoffi

Shadow (https://shadow.tech/usen) ist zum Beispiel Eins zu Eins das Gleiche wie GeForce Now (und Steam hat meines Wissens nach selbiges vor), ein Streaming-Dienst, bei welchem ich einen virtuellen PC miete, um darauf Spiele zu spielen und diese dann auf meinen Heim-PC zu streamen und auch das kostet monatlich Geld, wo ist da die Kritik seitens des Entwicklers ?
Ähm .. ich bin mir ziemlich sicher, dass Shadow wesentlich mehr als nur Game-Streaming ist. Dort bekommst du einen vollwertigen (virtuellen) PC, mit allen Vor- und Nachteilen, der natürlich für's Gaming geeignet ist und auch dafür beworben wird.
Sicher, der Unterschied ist hier, wie Du schon erwähnt hast, dass man bei shadow einen "vollwertigen" Windows 10 PC zur Verfügung hat, auf dem man (bis auf wenige Ausnahmen) alles machen kann/darf, was man auch auf seinem eigenen Rechner machen kann/darf.

Aber, wenn man es jetzt rein aufs Gaming bezieht, hat Bachstail natürlich schon Recht.
In der Hinsicht ist es nichts anderes wie Geforce Now. Eine virtuelle Maschine, auf der ich meine Spiele streame. Auch auf mobile Geräte, was ja letztendlich der Aufhänger ist.

Der Unterschied, warum die Publisher/Entwickler bei shadow nicht eingreifen bzw. ihre Spiele nicht aus dem Shadow-Angebot rausnehmen ist, weil es hier nichts gibt, wovon sie es rausnehmen könnten...
Shadow ist ja keine eigene Plattform, wie eben Geforce Now. Es ist halt einfach nur ein (virtueller) PC.

Ich bin mir sogar ziemlich sicher, dass aber genau das geschehen würde, wenn die Publisher/Entwickler hier rechtliche Möglichkeiten hätten.
Und in eingen Fällen gab es auch schon Banns bei Multiplayer-Titeln von Activision Blizzard - aufgrund der AGBs, dass hier virtuelle Maschinen wegen Cheat-Gefahr nicht erlaubt sind.

Aber, das Unternehmen hatte damals Kontakt mit Activision Blizzard aufgenommen und die Sache geklärt.
Ob hier einfach nur ein "Missverständnis" geklärt wurde oder evtl. sogar Kohle geflossen ist? Keine Ahnung.

Apple hat z. B. die shadow-app kürzlich aus dem iOS-Store verbannt.
Bis auf weiteres kann man also nicht mehr über iPhone/iPad auf shadow zugreifen.
Der Grund ist mit Sicherheit der gleiche, wie bei allen anderen Publishern: sie wollen ein Stück vom (mobilen) Streaming-Kuchen haben bzw. sich davon kein Stück nehmen lassen...

vor 4 Jahren
MrLetiso

Spoiler
Show

Da habe ich mich vielleicht missverständlich ausgedrückt: ich habe eben nicht meine GEMA-Gebühren bezahlt. Müsste ich ja demnach auch nicht (?). Ich lasse ja nur Leute rein, die das Album schon haben Und verlange natürlich Eintritt.
Aber du musst deine Gema-Gebühren doch genau deshalb "zusätzlich" zahlen, weil du ein einmal gekauftes Produkt einer größeren Menge an Menschen zur Verfügung stellst, als es im "Privatgebrauch" üblicherweise der Fall ist - sonst gäbe es diese Gebühr nicht. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob die das Album haben oder nicht, du zahlst mit deiner Vorführungsgebühr ja nicht "deren" Gema-Gebühr (also die deiner Kunden), du zahlst für das Recht bzw. die Erlaubnis, den Kram öffentlich nutzen zu können. Das tut nVidia aber nicht. Jeder einzelne Kunde bekommt genau das, was er (woanders) gekauft hat... nicht mehr, nicht weniger und zwar von dort, wo er es gekauft hat - nicht von nVidia. Und du zahlst auch die GFN-Abogebühr nicht für die Spiele - die hast du nämlich bereits - du zahlst dafür, dass nVidia dir die Hardware zur Verfügung stellt. Ich versuchs... auch deshalb...
Hier mag mir die Parallele zu nVidia entgehen, da noch kein Entwickler Geld von einem GFN-Nutzer gefordert hat. Oder bin ich schon wieder out of date
nochmal. Ich sagte ja, das klappt nur "etwas vergleichbarer", weil allein die Grundbasis hier nicht vergleichbar ist.

Stell dir vor, du besitzt diese Diskothek. Und du hast, wie alle anderen auch, ein Album zu Release gekauft. Du möchtest das nun aber gerade NICHT öffentlich in deiner Diskothek spielen, sondern nur bei ner kleinen Party bei dir Zuhause. Du machst also im lizenzrechtlichen Sinn KEINE öffentliche Vorführung, bei der du eine extra Lizenz von der Gema bräuchtest (lassen wir mal außen vor, dass du sie eh hast, weil du ja eine Diskothek führst und denken beispielhaft, sie ist einfach gerade abgelaufen), sondern handelst wie jeder andere Privathaushalt. Nun kommt die GEMA und will für deine kleine private Party zuhause mehr Geld, einfach deshalb, weil du ja auch eine Diskothek besitzt. Du siehst das nicht ein, also droht die Gema dir, den Laden zuzumachen.


Edit... oder nochmal anders, damit der "Geld"-Punkt erstmal außen vor bleibt (auch wenn ich sicher bin, dass er hier die treibende Kraft ist):

Stell dir vor, du besitzt diese Diskothek. Und du hast, wie alle anderen auch, ein Album zu Release gekauft. Du möchtest das nun aber gerade NICHT öffentlich in deiner Diskothek spielen, sondern nur bei ner kleinen Party bei dir Zuhause. Du machst also im lizenzrechtlichen Sinn KEINE öffentliche Vorführung, bei der du eine extra Lizenz von der Gema bräuchtest (lassen wir mal außen vor, dass du sie eh hast, weil du ja eine Diskothek führst und denken beispielhaft, sie ist einfach gerade abgelaufen), sondern handelst wie jeder andere Privathaushalt. Nun kommt die GEMA und will dir deine Disko zumachen, weil du die (private) Feier bei dir Zuhause bei ihr nicht vorher angemeldet hast.
Auch wenn mein Beitrag Deiner Erläuterung quantitativ nicht ansatzweise gerecht wird: Du hast mich überzeugt

vor 4 Jahren
NewRaven

Es gibt eigentlich kein Problem... das einzige Problem, dass wir beide inhaltlich haben ist, dass du diese "Kundenunfreundlichkeit" (um mal das "Böse" wegzulassen, welches aber keineswegs polemisch sein sollte, sondern die Sache einfach nur verkürzt darstellen sollte) für "zwar nicht schön, aber für folgerichtig und das, was mit den Kunden nun als Folge passiert, eher für einen Kollateralschaden" zu halten scheinst, während ich sage "okay, das war von nVidia vielleicht nicht soooo nett, aber das der Hersteller diesen Krieg nun auf unserem Rücken austragen will, ist eigentlich das große Problem hier - denn er kann sein Problem mit nVidia auch anders lösen, ganz ohne seine Kunden da direkt mit rein zuziehen".

Und das mit der Oberfläche... warte, ich zitiere mich jetzt nochmal selbst, denn wir drehen uns hier wirklich extrem im Kreis...


Edit: Die "faire" Lösung wäre meiner Meinung nach ganz einfach... wenn ein Hersteller nicht will, dass nVidia mit seinem Namen Geld verdient und keine finanzielle Einigung mit nVidia erzielen kann, kann und sollte er fordern, dass seine Name aus der Software entfernt wird... nicht mehr in Kompatibilitätslisten auftaucht, kein Artwork mehr in der GFN-Oberfläche verwendet wird und so weiter. Halt komplett aus dem nVidia-beeinflussten Bereich verschwindet. Sobald der User aber seinen Steam Client startet, kann und sollte er erwarten dürfen, dass alles, was da drin aufgelistet ist, auch funktioniert und nicht durch künstliche Blockaden beeinflusst ist... denn ab diesem Punkt ist das nur noch eine Sache zwischen mir, dem Publisher und im besten Fall noch Valve. nVidia kann da gern vorher noch nen Warnhinweis einblenden, dass man kein Gewähr für was auch immer übernimmt, weil die Titel nicht offiziell für die Nutzung mit GFN autorisiert sind, aber Blacklisten, einfach weil der PC nicht unter meinem Schreibtisch steht, geht einfach nicht und das GFNow-"Branding" ist ab diesem Moment ebenfalls kein Thema mehr. Spätestens ab diesem Punkt... ab da, wo ich einfach nur ganz normal in meinen Steam-Account, mit Steam-Oberfläche eingeloggt bin, ist da nämlich auch kein Unterschied mehr zu beispielsweise Shadow. Und ja, ab diesen Punkt kreide ich den Schlamassel ganz allein den Herstellern, nicht nVidia an, denn der verhält sich hier "Anti-Consumer". Und ja, mir ist die Ironie von "große Firma verhält sich einigermaßen kundenfreundlich, kleiner Indie-Entwickler verhält sich ziemlich kundenfeindlich" hier durchaus bewusst. Aber irgendwann ist offenbar immer das erste Mal.
Es ist kein Problem, die beiden Dinge, die ich getrennt angesprochen habe eben auch getrennt zu behandeln. Der Hersteller hat hier Möglichkeiten (sofern wirklich die Nutzung seiner Marken sein Problem ist... und nicht die Tatsache, dass er einfach gern mehr Geld für nichts hätte - wovon man wohl eher ausgehen sollte) da seine Rechte durchzusetzen - ganz ohne, dass den Kunden ein Nachteil entsteht. Also doch, man kann das trennen.

Und nein, es ist rechtlich überhaupt nicht einfach (darauf bin ich auch ein paar Beiträge zuvor schon eingegangen)... der Hersteller verliert ja sein Copyright, seine Markenrechte und sonstige Schutzrechte nicht, auch dann nicht, wenn er irgendwem eine Nutzungslizenz oder irgendwem anders eine Vertriebslizenz erteilt. Der kann die jederzeit wieder zurück ziehen oder modifizieren (bei jeder Software... ganz unabhängig ob Retail oder Digital erworben, ganz unabhängig, ob du sie über GFN oder Lokal oder sonst wie nutzt). Das heißt, selbst wenn ein Gericht jetzt sagen würde "ganz grundsätzlich ist daran nichts verwerflich, wenn die Installation auf ein nicht-lokales System geschieht und das erworbene Produkt dann zum Endkunden gestreamt wird - es sollte behandelt werden wie ein lokales System" hätte nVidia zwar recht bekommen, hätte dafür aber nicht nur die Beziehung zu den Studios, auf die es aufgrund seines Kernbereichs nunmal angewiesen ist, vermutlich geschädigt... nein, der Hersteller könnte auch einfach seine Nutzungsbedingungen modifizieren oder dem Spieler sogar einfach die Nutzung seines Produkts untersagen. Da wir alle unsere Spiele nämlich nur lizenzieren, nicht kaufen - kann der das. Einfach so. Wir könnten als Lizenznehmer diesen Änderungen natürlich widersprechen... aber wenn wir das tun, hat das nur zur Folge, dass wir das Produkt ebenfalls nicht mehr nutzen dürfen - außer es beschäftigt sich noch einmal ein Gericht damit und erklärt einzelne Passagen rechtsgültig für unwirksam. Kommt also aufs Gleiche raus. Und dann hätte nVidia, sofern sie in ihrer Sache Recht bekämen, selbst mit einem Sieg nur 2x verloren. Und sie würden vermutlich nicht einmal Recht bekommen, denn - und damit hat die ganze Diskussion ja angefangen - der Hersteller kann immernoch damit argumentieren, dass er sich, beispielsweise eine mobile Version des Titels, nochmal extra bezahlen lassen wollte und so durch das Streamen auf diverse Endgeräte finanzielle Nachteile zu befürchten hat. Fall erledigt. Es geht hier nicht wirklich darum, dass der Hersteller also rechtlich "nicht darf" was er hier macht... es geht darum, dass das, was er macht, völlig grundlos kundenfeindlich ist - und das gleich auf mehrere Arten. Bei diesem Disput zwischen Hammerhead und nVidia sind wir am Ende die einzigen, die wirklich verlieren, weil wir die sind, deren eh schon immer weiter eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten unserer erworbenen Softwarelizenz so noch einmal deutlich mehr eingeschränkt wird.

Zuletzt bearbeitet vor 4 Jahren

vor 4 Jahren