Nintendo: EU-Händler dürfen nicht länger First-Party-Titel in digitaler Form anbieten
Aktualisierung vom 3. Juli, 15 Uhr:
Mittlerweile hat sich auch Nintendo Deutschland zu dem Thema geäußert und uns ein Statement zukünftigen Umgang mit EU-Händlern zukommen lassen:
"Wir möchten über die Verfügbarkeit von Download-Codes für Nintendo-eigene Software im Handel informieren.
Nach wie vor können Kunden europaweit Download-Codes für ausgewählte, Nintendo-eigene Nintendo Switch-Titel im Handel erwerben. Dies gilt ebenso für Nintendo eShop Cards, Nintendo Switch Online-Mitgliedschaften und Zusatzinhalte wie den Erweiterungspass für Pokémon Schwert und Pokémon Schild.
Wir wechseln indes das Verfahren, mit dem wir Händlern diese digitalen Produkte zur Verfügung stellen. Daher kann es sein, dass manche Händler in den kommenden Monaten keine Download-Codes für Nintendo-eigene Nintendo Switch-Titel verkaufen. Unsere neuen Anbieter werden mit unseren Handelspartnern zusammenarbeiten, um auf dieses neue Verfahren so reibungslos wie möglich umzustellen. Grundsätzlich prüfen wir immer wieder neue Möglichkeiten, über die wir die Inhalte des Nintendo eShop möglichst vielen Spiele-Fans zugänglich machen können."
Ursprüngliche Nachricht vom 1. Juli:
Ab sofort untersagt Nintendo allen Händlern im EMEA-Territorium den Verkauf von Download-Codes für die eigenen First-Party-Titel. Wie Eurogamer.net vermutet, sind den Japanern wohl die zahlreichen Rabatt-Aktionen ein Dorn im Auge, wodurch man die Codes bei Händlern stellenweise oft deutlich unter dem Preis erhielt, der im eShop für die jeweiligen Spiele angesetzt wurde.
Daher wird man jetzt die digitalen Verkäufe von Spielen der eigenen Marken wie Super Mario, Zelda & Co nur noch direkt über den eShop erlauben. In einem Statement von Nintendo gegenüber NintendoLife heißt es:
"After careful examination of the evolving European marketplace in recent years, Nintendo has decided to end the availability of download codes for its own-published software via retailers, effective 1st July 2020."
Gleichzeitig weist man darauf hin, dass Download-Titel von Drittherstellern weiterhin wie gewohnt über Händler bezogen werden können. Gleiches gilt für Guthaben-Karten für den eShop, Mitgliedschaften bei Nintendo Switch Online und Erweiterungen wie den Expansion Pass für Pokémon.