Dying Light 2: Stay Human: USK-Version in Deutschland vorerst zensiert und nur digital erhältlich, offizielle Stellungnahme von Techland

Dying Light 2: Stay Human
20.12.2021 10:07, Mathias Oertel

Dying Light 2: Stay Human: USK-Version in Deutschland vorerst zensiert und nur digital erhältlich, offizielle Stellungnahme von Techland

Erst Anfang des Monats hat Techland gemeldet, dass Dying Light 2: Stay Human (ab 23,76€ bei kaufen) den so genannten "Gold-Status" erreicht hatte und somit der Veröffentlichung am 4. Februar 2022 nichts im Wege stünde. Jetzt allerdings gibt es eine kleine Hiobsbotschaft für Spieler in Deutschland: Nachdem Meldungen kursierten, die auf Newslettern zahlreiche Versandhändler basieren (u.a. Gamesonly, dieser Newsletter liegt uns auch vor), in denen davon gespochen wird, dass der Titel hierzulande nur geschnitten und nur digital erhältlich sein wird, haben wir Techland um eine Stellungnahme gebeten.

Die kam auch prompt und ist leider nicht positiv:
"Techland kündigt eine spezielle Version des Open-World-Action-Rollenspiels Dying Light 2 Stay Human an, die nur in digitaler Form für den deutschen Markt veröffentlicht wird. Trotz zahlreicher Versuche und unter Ausschöpfung aller dem Unternehmen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel erhielt die ungeschnittene Version nicht die erforderliche USK-Einstufung, um in Deutschland veröffentlicht zu werden. Die USK stufte die speziell für den deutschen Markt angepasste Version mit einer USK 18 ein.

Die deutschsprachige ungeschnittene physische Version des Spiels wird in Österreich und der Schweiz bei allen größeren Händlern erhältlich sein.

Was sind die Unterschiede zwischen der internationalen und der angepassten deutschen Version?
In der deutschen Version ist die Enthauptung und Zerstückelung von menschlichen Gegnern deaktiviert und die Spieler können keine neutralen, nicht spielbaren Charaktere (NPCs) töten.

Die Story, der Spielfortschritt und die grundsätzliche Mechanik sind davon in keiner Weise betroffen. Techland wird weitere Versionen des Spiels bei der USK einreichen, in der Hoffnung, dass diese die Prüfung bestehen werden. Da das Ziel ist, den deutschen Spielern das Spiel so anzubieten, wie es sich die Entwickler vorgestellt haben, wird Techland versuchen, die deutsche Version so nah wie möglich an der internationalen Version zu halten.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung werden deutsche Spieler nur innerhalb ihrer Region im Koop-Modus spielen können. Techland arbeitet jedoch hart daran, dass sie bald nach der Veröffentlichung auch mit Spielern aus anderen Regionen zusammenspielen können."

Dem Vorgänger blieb  eine Einstufung seitens der USK verwehrt und der Titel wurde schließlich auf Liste A indiziert. Dies bedeutet, dass eine Jugendgefährdung gesehen werde, die aber nicht strafrechtlich relevant ist. Das Ergebnis: Der Titel darf nicht beworben und nicht öffentlich zugänglich gemacht werden, steht aber bei entsprechendem Altersnachweis weiterhin zum Verkauf zur Verfügung. Mit den Anpassungen möchte Techland dies für Dying Light 2 offensichtlich verhindern.

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Video: Cinematic Trailer

Kommentare
Kajetan

Das man ein Problem anspricht und kritisiert impliziert nicht automatisch, dass man alles scheiße findet und behauptet, dass alles ganz schlimm ist.
Es wurde aber das FALSCHE Problem angesprochen. Denn wie gesagt, die Ursache für die inhaltlichen Änderungen sind die mangelhaften Möglichkeiten Ab18-Inhalte Ab18-Kunden zur Verfügung zu stellen, die aktuell noch zu deutlichen Umsatzeinbrüchen führen würden.

Es geht hier nicht um Zensur oder Selbstzensur, sondern um die weiterhin bescheidenen Möglichkeiten sich rechtswirksam gegenüber einem Händler als volljähriger Bürger auszuweisen. Wäre das mit einem simplen Klick oder Swipe möglich, mit einem wie auch immer gearteten digitalen Ausweis/Zertifikat? Zigarettenautomaten und anderes konnte man erfolgreich verdongeln. Gibt es z.B. eine Perso-Schnittstelle für Online-Shops, so dass der Händler selbst keinen Aufwand mehr mit einer Prüfung hat? Denn dann entsteht auch nicht mehr das Gefühl einer Bevormundung, dann muss der Inhalteersteller auch nicht mehr Inhalte verändern, um seine kommerziellen Aussichten zu verbessern.

vor 2 Jahren
ZombieDev

@RyanDerPinguin: Ich weiß echt nicht, ob du absichtlich trollst oder ob du einfach alles überliest, was geschrieben wird. Niemand hat behauptet, dass es immer noch so schlimm wäre wie vor 10-20 Jahre.

Das man ein Problem anspricht und kritisiert impliziert nicht automatisch, dass man alles scheiße findet und behauptet, dass alles ganz schlimm ist.

vor 2 Jahren
Ryan2k22

Spoiler
Show
GamesWirtschaft hat geschrieben:In den letzten Jahren mussten sich Spielehersteller zunehmend anstrengen, um von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) keine Altersfreigabe zu erhalten. Nahezu alle eingereichten Titel durften ohne Einschränkungen und Kürzungen erscheinen – in nur 0,3 Prozent der Freigabe-Prozesse wurde im Jahr 2020 die Kennzeichnung verweigert, was umgerechnet vier bis fünf Spielen entspricht. Selbst übliche Verdächtige wie Mortal Kombat 11 oder Dead Rising 4 passierten die Gremien.
Das belegt zumindest, dass es definitiv besser geworden ist.
Und diese Erkenntniss muss jetzt bis Seite 12 dauern? Mit etlichen Tiraden über Zensur vorher?

Dein Zitat zeigt für mich sehr deutlich, dass die USK nicht wilde Sau spielt und alles wegzensiert was ihr unter die Finger kommt. Bei manchen Beiträgen hier hatte man aber den Eindruck dem wäre so.

vor 2 Jahren
ZombieDev

Wikipedia hat geschrieben:Die USK ist laut JuSchG, §14, Absatz 3, verpflichtet, Medien, die jugendgefährdend oder nach §15, Abs. 2, Nr. 1–5 JuSchG als „schwer jugendgefährdend“ eingestuft wurden, nicht zu kennzeichnen. Für das Einhalten dieser Verpflichtung wird die USK von verschiedenen Seiten kritisiert.
Wikipedia hat geschrieben:Das Prüfgremium unter dem Vorsitz des ständigen Vertreters der Obersten Landesjugendbehörden hat gemäß JuSchG §14, Absatz 3 auch die Pflicht, die Kennzeichnung zu verweigern, zum Beispiel, wenn es zur Auffassung gelangt, das geprüfte Medium sei schwer jugendgefährdend oder erfülle einen Straftatbestand (beispielsweise Gewaltverherrlichung).
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Unterhalt ... tkontrolle

Ich verstehe also nicht, in wie fern die Verweigerung der Kennzeichnung "nichts mit der USK" zu tun haben soll...? Natürlich hat es etwas mit der USK zu tun, ob diese eine Kennzeichnung verweigert. Die Verweigerung jenseits der USK18 IST eben de facto eine Stufe härter als USK18. Diese Verweigerung wird ja durch die USK ausgesprochen oder nicht?

Das Gesetz schreibt also lediglich vor, dass eine Kennzeichnung verpflichtend verweigert werden muss, wenn das Prüfgremium zur AUFFASSUNG gelangt, ein entsprechendes Medium sei "schwer jugendgefährdend". Und da die Prüfung bzw. die Begründung nicht öffentlich mitgeteilt werden muss, liegt es lediglich im Ermessen des Prüfgremiums, ob eine derartig "schwere Jugendgefährdung" überhaupt vorliegt. Selbst wenn dem rational gar nicht der Fall sein sollte, sorgt eine derartige Einschätzung also trotzdem für die entsprechenden Konsequenzen.

Und das die USK für die ungeschnittene Version von "Dying Light 2" eine Kennzeichnung verweigert hat, steht btw. außer Frage: https://www.gameswirtschaft.de/wirtscha ... -techland/

Btw.: Um aber mal bei aller Diskussion auch mal etwas Positives herauszustellen und an dem anzuknüpfen, was Kajetan ja bereits gesagt hat:
GamesWirtschaft hat geschrieben:In den letzten Jahren mussten sich Spielehersteller zunehmend anstrengen, um von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) keine Altersfreigabe zu erhalten. Nahezu alle eingereichten Titel durften ohne Einschränkungen und Kürzungen erscheinen – in nur 0,3 Prozent der Freigabe-Prozesse wurde im Jahr 2020 die Kennzeichnung verweigert, was umgerechnet vier bis fünf Spielen entspricht. Selbst übliche Verdächtige wie Mortal Kombat 11 oder Dead Rising 4 passierten die Gremien.
Das belegt zumindest, dass es definitiv besser geworden ist.

Zuletzt bearbeitet vor 2 Jahren

vor 2 Jahren
Ryan2k22

Warum dann dieser Satz?

Ab 18 Jahren gilt man aber nunmal nicht mehr als Kind oder Jugendlicher, entsprechend ist es generell unnötig, dass es überhaupt noch eine Kategorie jenseits von USK18 gibt.
Spiele einfach nur ab 18 zuzulassen würde eben weiterhin Werbung für solche Titel zulassen, die dann auch von Kindern wahr genommen wird. Und genau das möchte man nicht, daher reicht es nicht aus sie einfach nur als ab18 zu deklarieren. Wie sinnvoll oder sinnfrei das ist, ist eben eine andere Frage und für einen anderen Ort, damit hat die USK nichts zu tun.

vor 2 Jahren