Kommentare
Doc Angelo

Darf man sie nun gleich verklagen wegen "irreführender Werbung" oder "unlauterer Wettbewerb", da eben keine 4K und 60fps funktionieren. Egal ob sie davon erzählen das es irgendwann mal in der Zukunft funktionieren wird.

Da es definitiv unter § 5 und § 5a sowie den Nr. 1–24 des Anhangs fällt.
Es sollte kein Problem darstellen, sein Geld zurück zu bekommen. Allerdings ist die Kundengruppe, die sich die "Founders-Edition" gekauft hat, eher nicht eine, die sowas tun würde.

vor 4 Jahren
master-2006

Entschuldigung, was habe ich da gerade gesehen?

vor 4 Jahren
quantummongo

Darf man sie nun gleich verklagen wegen "irreführender Werbung" oder "unlauterer Wettbewerb", da eben keine 4K und 60fps funktionieren. Egal ob sie davon erzählen das es irgendwann mal in der Zukunft funktionieren wird.

Da es definitiv unter § 5 und § 5a sowie den Nr. 1–24 des Anhangs fällt.

Zuletzt bearbeitet vor 4 Jahren

vor 4 Jahren